Exportkontrollentscheidung
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Aufgaben/Ausfuhrkontrolle/Exportkontrolle/Exportkontrolle_node.html
Eine Exportkontrollentscheidung ist die behördliche Feststellung bzw. Entscheidung darüber, ob ein Ausfuhrvorgang bzw. eine Ausfuhr von Gütern, Technologien oder Dienstleistungen unter geltende Exportkontrollvorschriften fällt, welche Genehmigungen erforderlich sind oder ob der Export grundsätzlich verboten bzw. freigegeben ist.
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