Exportkontrollfall-Wiedervorlage
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Ausfuhrkontrolle/Ausfuhrkontrolle_node.html
Eine Wiedervorlage eines Exportkontrollfalls bezeichnet die erneute Vorlage eines bereits bearbeiteten oder aufgeschobenen Exportkontrollvorgangs bei der zuständigen Behörde, um ggf. fehlende Unterlagen zu ergänzen oder eine neue Prüfung/Entscheidung zu veranlassen.
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