Exportkontrollvertretung
Quelle: https://www.ausfuhrkontrolle.de
Die Exportkontrollvertretung ist die Beauftragung eines Dritten (z. B. Spediteur oder Zollagent), der im Namen eines Unternehmens die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften sicherstellt, Exportanmeldungen bearbeitet, ggf. Genehmigungen einholt und das Unternehmen bei Ausfuhren unterstützt, insbesondere bei Gütern mit Kontroll- oder Genehmigungspflichten.
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