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EXW Gefahrenübergang

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Bei EXW übernimmt der Verkäufer kaum zusätzliche Pflichten; die Ware wird am Ort seiner Lagerstätte oder производilis bereitgestellt. Der Gefahrenübergang erfolgt, sobald der Käufer die Ware am Werk, Lager oder sonstigen zugelassenen Ort des Verkäufers abruft oder dem Transporteur übergibt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten und Risiken.
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