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FAS Ladefenster

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Free_alongside_ship
Der Begriff FAS Ladefenster bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Verkäufer die Ware neben dem Schiff am benannten Verschiffungshafen absetzen muss (Free Alongside Ship). Innerhalb dieses Fensters geht das Risiko und die Kosten im Hinblick auf den Verladevorgang gemäß FAS auf den Käufer über; der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware an Bord des Schiffes zu verladen. Die konkrete Verladepflicht liegt grundsätzlich beim Käufer, während der Verkäufer lediglich die Ware am Kai bereitstellen muss.
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