Organisationsverschulden
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/organisationsverschulden
TL;DR
Unter Organisationsverschulden versteht man die Haftung einer Organisation (z. B. eines Unternehmens, einer Behörde) fĂŒr SchĂ€den, die durch strukturelle MĂ€ngel, mangelhafte Organisation, unzureichende Prozesse oder mangelnde Aufsicht entstehen. Es setzt typischerweise Verschulden oder eine organisatorische FahrlĂ€ssigkeit der Organisation voraus, nicht das individuelle Verschulden einzelner Mitarbeitender. Relevanz besteht insbesondere im Bereich Logistik, Lieferkette und Transport, wenn VersĂ€umnisse in der Organisation zu âŠ
Unter Organisationsverschulden versteht man die Haftung einer Organisation (z. B. eines Unternehmens, einer Behörde) fĂŒr SchĂ€den, die durch strukturelle MĂ€ngel, mangelhafte Organisation, unzureichende Prozesse oder mangelnde Aufsicht entstehen. Es setzt typischerweise Verschulden oder eine organisatorische FahrlĂ€ssigkeit der Organisation voraus, nicht das individuelle Verschulden einzelner Mitarbeitender. Relevanz besteht insbesondere im Bereich Logistik, Lieferkette und Transport, wenn VersĂ€umnisse in der Organisation zu Schadenersatzpflichten fĂŒhren.