FCA-Dokumentenpflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Unter FCA besteht die Dokumentenpflicht des Verkäufers darin, die erforderlichen Export- und Transportdokumente bereitzustellen, damit der Käufer die Lieferung am genannten Ort entgegennehmen und die Ausfuhrabfertigung durchführen kann – sofern vertraglich vorgesehen. Dazu können Handelsrechnung, Packliste, Exportlizenz oder sonstige vertraglich vereinbarte Unterlagen gehören.
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