Dokumentenpflicht Lager
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/d/documentation.asp
Pflicht, bestimmte Unterlagen im Zusammenhang mit gelagerten Waren bereitzuhalten, zu führen und bei Bedarf vorzulegen. Dazu können Lagerbestandsnachweise, Wareneingangs- und -ausgangsbelege, Zolldokumente, Besitz- oder Herkunftsnachweise sowie andere rechts- oder vertraglich vorgeschriebene Dokumente gehören, die eine ordnungsgemäße Lagerführung und Nachverfolgbarkeit sicherstellen.
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