FCA Exportabfertigung
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Unter FCA bedeutet die Exportabfertigung durch den Verkäufer, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Verkäufer die Exportabfertigung übernimmt und die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer am vereinbarten Ort übergibt; ab dem benannten Ort trägt der Käufer die Kosten und Risiken.
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