FCA Gefahrgut
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
FCA (Free Carrier) bedeutet, dass der Verkäufer die Lieferung der Waren an den benannten Ort an den Frachtführer übergibt, die Gefahr geht ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer über; bei Gefahrgut gelten zusätzliche Anforderungen für Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Exportfreigabe gemäß geltenden Vorschriften (z. B. ADR/IMDG).
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