FCA Beladungspflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
TL;DR
Unter FCA (Free Carrier) verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer an dem im Vertrag festgelegten Ort zu übergeben, exportabfertig zu machen und dem Frachtführer zu übergeben. Die Verladung kann dort je nach vertraglicher Vereinbarung beim Verkäufer oder beim Frachtführer liegen; maßgeblich ist, wann und wo die Ware dem Frachtführer übergeben wird. Die Gefahr geht bei …
Unter FCA (Free Carrier) verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer an dem im Vertrag festgelegten Ort zu übergeben, exportabfertig zu machen und dem Frachtführer zu übergeben. Die Verladung kann dort je nach vertraglicher Vereinbarung beim Verkäufer oder beim Frachtführer liegen; maßgeblich ist, wann und wo die Ware dem Frachtführer übergeben wird. Die Gefahr geht bei der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Der Verkäufer trägt üblicherweise die Exportabfertigung.
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