FCA Verladungspflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
TL;DR
Unter FCA (Free Carrier) verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware dem Frachtführer am benannten Ort zu übergeben. Die Verladungspflicht des Verkäufers besteht grundsätzlich, wenn der benannte Ort am Sitz des Verkäufers liegt; andernfalls fällt das Verladen in der Regel in die Verantwortung des Käufers oder dessen Frachtführers. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung geht mit der Übergabe an den Frachtführer …
Unter FCA (Free Carrier) verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware dem Frachtführer am benannten Ort zu übergeben. Die Verladungspflicht des Verkäufers besteht grundsätzlich, wenn der benannte Ort am Sitz des Verkäufers liegt; andernfalls fällt das Verladen in der Regel in die Verantwortung des Käufers oder dessen Frachtführers. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung geht mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Der Exportzoll wird vom Verkäufer erledigt, der Importzoll ggf. vom Käufer.
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