FCA Rampe
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
FCA Rampe bedeutet, dass der Verkäufer die Ware bis zur benannten Rampenstelle am Abgangsort liefert, dort dem Käufer bzw. dessen Beauftragtem übergibt und das Risiko auf dem Weg zur Be- bzw. Entladezone auf den Käufer übergeht. Der Verkäufer trägt die Kosten bis zur Übergabe an den Frachtführer auf der benannten Rampenstelle; der Käufer übernimmt danach Transport, Versicherung und weitere Kosten ab diesem Punkt. Die Lieferung erfolgt, sobald die Ware dem Frachtführer auf der Rampenstelle übergeben wird.
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