FCA Gefahrenübergang
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Beim Incoterm FCA geht der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer am benannten Ort über, sobald die Ware dem Frachtführer am Ort der Lieferung übergeben wird. Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken bis zu diesem Übergabepunkt; danach gehen Kosten und Risiken auf den Käufer über. Abweichungen je nach vertraglicher Vereinbarung möglich.
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