FCA Containerverkehr
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
TL;DR
FCA (Free Carrier) Containerverkehr bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer am benannten Ort übergibt, sobald der Container dem Frachtführer zur Verfügung gestellt wird. Das Risiko geht mit der Übergabe an den Frachtführer über. Im Containerverkehr umfasst dies die Verladung der Ware in den Container bzw. die Lieferung an den Container-Terminal bzw. an den Ort der Übergabe, Exportabwicklung bleibt …
FCA (Free Carrier) Containerverkehr bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer am benannten Ort übergibt, sobald der Container dem Frachtführer zur Verfügung gestellt wird. Das Risiko geht mit der Übergabe an den Frachtführer über. Im Containerverkehr umfasst dies die Verladung der Ware in den Container bzw. die Lieferung an den Container-Terminal bzw. an den Ort der Übergabe, Exportabwicklung bleibt in der Regel Pflicht des Verkäufers oder wie vertraglich vereinbart. Der Käufer trägt ab dem benannten Ort die weitere Fracht- und Zollverantwortung.
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