Exportkontrollverfahrenabschluss
Quelle: https://www.zoll.de/EN/Businesses/Export_and_import/Export_controls/export_controls_node.html
Abschluss eines Verfahrens zur Exportkontrolle bedeutet die formale Beendigung aller erforderlichen Prüfschritte, Freigaben und Dokumentationen, um einen Export rechtlich zulässig abzuwickeln.