Befristeter Transportvertrag
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/transportvertrag-43240
Ein Vertrag, bei dem sich der Frachtführer verpflichtet, Güter oder Personen innerhalb eines vorab festgelegten Zeitraums zwischen bestimmten Orten zu befördern. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist.
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