Im Unterschied zur reinen Zollfreizone bietet ein Flughafen mit Zolllager eine zollrechtliche Besonderheit: GĂŒter dĂŒrfen hier in einem von den Zollbehörden kontrollierten Bereich gelagert, umgeladen oder bearbeitet werden, ohne dass Zölle oder Einfuhrabgaben fĂ€llig werden â solange die Waren nicht in den freien Verkehr des Inlandes gehen.
Quelle: https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/bonds/bonded-warehouses
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