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FOB Seehandel

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
FOB Seehandel bedeutet: Der Verkäufer erfüllt seine Lieferpflicht, wenn die Ware an Bord des benannten Schiffes im Verschiffungshafen übergeht. Mit dem Übersteigen der Reling geht das Risiko auf den Käufer über. Der Verkäufer übernimmt die Exportabfertigung; der Käufer übernimmt Fracht, Versicherung (falls abgeschlossen) und alle weiteren Kosten ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware an Bord geht.
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