Force Majeure Teilaussetzung
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/f/force-majeure.asp
Eine Teilaussetzung bezieht sich auf die vorübergehende, teilweise Aussetzung vertraglicher Pflichten infolge eines außergewöhnlichen, unverschuldeten Ereignisses (Force Majeure). Nur Teile der Verpflichtungen werden ausgesetzt; der Rest der vertraglichen Pflichten bleibt in der Regel bestehen oder wird unter bestimmten Bedingungen fortgeführt. Die Rechtsfolgen können Freistellung von Leistungen, Fristunterbrechung und Haftungsbeschränkungen umfassen.
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