Zwingender Gerichtsstand
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwingender_Gerichtsstand
Zwingender Gerichtsstand bezeichnet eine gesetzliche Regelung, nach der bestimmte Streitigkeiten ausschließlich vor bestimmten Gerichten verhandelt werden müssen und vertragliche Vereinbarungen hierzu unwirksam sind.
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