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Wahlgerichtsstand - Definition & Bedeutung | Logistik Glossar
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Wahlgerichtsstand
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlgerichtsstand
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Wahlgerichtsstand bezeichnet die vertraglich oder gesetzlich vereinbarte Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts zur Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten eines Vertrags.
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