Grenzregionen benötigen spezialisierte Einrichtungen für den Warenverkehr: Straßen und Eisenbahnanschlüsse zu den Grenzübergängen, Zollterminals für die Vorabfertigung, Lagerflächen für kurzfristige Pufferung und elektronische Systeme zur Dokumentenverarbeitung.
Quelle: https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-transport/cross-border
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