Hafenbetreiber, Terminalunternehmen und Stauereiunternehmen sind die primĂ€ren Akteure, die Frachtumschlagsicherheit als verbindlichen Betriebsstandard verankern mĂŒssen â sie tragen Arbeitsschutz- und Verkehrssicherungspflichten gegenĂŒber Belegschaft, Behörden und Versicherern.
Quelle: https://www.imo.org/en/OurWork/Safety/Pages/Cargo-handling.aspx
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