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Freigabe durch Dritte

Quelle: https://www.freightos.com/freight-glossary/third-party-release
Freigabe der Waren durch eine dritte Partei (z. B. Spediteur, Bevollmächtigter oder Zollagent) im Auftrag des ursprünglichen Empfängers oder Versenders. Diese Freigabe ermöglicht die Herausgabe oder Weiterleitung der Güter, auch ohne direkte Zustimmung des ursprünglichen Auftraggebers, gemäß vertraglicher Vollmacht oder Rechtsvorschriften.
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