Freigabe gegen Sicherheit
Quelle: https://www.zoll.de
Freigabe gegen Sicherheit bezeichnet die Freigabe von Waren durch eine Behörde, Zoll oder Lagerlogistik, gegen Vorlage einer Sicherheitsleistung (z. B. Bargeld, Bankbürgschaft oder Versicherung), um alle fälligen Abgaben, Gebühren oder Verpflichtungen abzusichern.
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