Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften kann eine verantwortliche Partei unter bestimmten Bedingungen von Sanktionen, Bussgeldern oder strafrechtlicher Haftung befreit werden – etwa wenn der Verstoß nachweislich unbeabsichtigt war, durch sorgfältige Compliance-Massnahmen gemindert wurde oder ausserhalb ihrer Kontrolle lag.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausfuhrkontrolle
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