Freistellungsanspruch
Quelle: https://juriswiki.de/jw/index.php/Freistellungsanspruch
Recht einer Partei, von einer vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Haftung frei zu werden bzw. sich davon freistellen zu lassen, insbesondere im Logistik- und Transportkontext, z. B. durch vertragliche Freistellung, Haftungsbeschränkungen oder Ausschlussgründe.