Gewaehrleistung Lager
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Die Gewährleistung für die Lagerung bezeichnet gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen des Lagerdienstleisters, gelagerte Güter gegen Verlust, Beschädigung und Verschlechterung zu schützen sowie eine ordnungsgemäße Verwahrung, Bestandsgenauigkeit und fristgerechte Bereitstellung sicherzustellen.
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