Gefährdungshaftungsklausel
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung
Eine Gefährdungshaftungsklausel ist eine vertragliche Bestimmung im Logistik-, Supply-Chain- oder Transportrecht, die regelt, dass Schäden oder Verluste aufgrund gefährlicher Bedingungen oder inhärenter Risiken im Transport, Umschlag oder Lagerprozess auch dann haftbar gemacht werden können, wenn kein Verschulden nachweisbar ist. Sie dient der Zuweisung von Verantwortung und Rahmenbedingungen für Haftung, Versicherung und Schadenersatz.