Im Buchungsprozess mit der Reederei taucht er als Standardposition in der Frachtrechnung auf: Der Gefahrgutzuschlag im Seeverkehr â in der Branche auch als DGS (Dangerous Goods Surcharge) oder Hazardous Materials Fee bekannt â ist eine zusĂ€tzliche GebĂŒhr fĂŒr den Transport klassifizierter GefahrgĂŒter auf dem Seeweg.
Quelle: https://www.incoterms.com
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