Gefahrtragung
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Gefahrtragung bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Gefahrentransport dem Käufer bzw. Auftraggeber rechtlich und wirtschaftlich dem Risiko aus einem Transportgeschäft übergeht; bis dahin liegt das Risiko beim Verursacher bzw. Verkäufer.
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