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Gemeinsame Inspektion (Zoll- und Grenzkontrolle)

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/facilitating-access/customs-partnerships/joint-inspections_en
Gemeinsame Inspektion (Zoll- und Grenzkontrolle) bezeichnet die koordinierte Durchführung von Prüfungstätigkeiten durch Zollbehörden und Grenzkontrollstellen an Grenzübergängen oder Umschlagplätzen. Dabei werden Waren, Transportmittel und Begleitdokumente gleichzeitig geprüft, um die Effizienz zu steigern, Doppelkontrollen zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen.
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