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Gemeinsame Transportpreisvereinbarungen

Quelle: https://ec.europa.eu/competition/sectors/transport/overview_en.html
Gemeinsame Transportpreisvereinbarungen sind vertragliche Absprachen zwischen zwei oder mehreren Beförderungsunternehmen oder Logistikdienstleistern zur gemeinsamen Festlegung von Frachtpreisen und Beförderungsbedingungen für den Transport von Gütern. Ziel ist die Harmonisierung der Preisgestaltung, Optimierung der Auslastung, Reduzierung administrativer Aufwände und Vermeidung von ruinösem Wettbewerb. Diese Vereinbarungen unterliegen den geltenden kartellrechtlichen Bestimmungen.
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