Das gemeinsame Versandverfahren (gVV) ist ein Zollverfahren, mit dem Waren unter Zollüberwachung durch mehrere Länder befördert werden können, ohne dass an jeder Grenze Einfuhrabgaben (Zoll, Mehrwertsteuer) fällig werden – die Abgaben werden erst im Bestimmungsland erhoben oder das Verfahren wird dort beendet.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Gemeinsames Versandverfahren (gVV) – Durchfuhr durch die Schweiz; Richtlinie R-14-01 «Gemeinsames Versandverfahren (gVV)»; NCTS. Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren. Stand: Juni 2026.
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