Genehmigungsvorbehalt Export
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Ausfuhrkontrollen/Ausfuhrkontrollen_node.html
Eine Rechtsvorschrift bzw. regulatorische Bedingung, nach der der Export von Waren nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Behörde erfolgen darf; der Exporteur benötigt eine Exportlizenz.
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