Ein Exporteur, der Waren versenden will, stösst auf einen Genehmigungsvorbehalt Export, sobald das betreffende Gut nicht frei ausgeführt werden darf, sondern einer vorherigen behördlichen Erlaubnis bedarf.
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Ausfuhrkontrollen/Ausfuhrkontrollen_node.html
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