Grenzterminaltransitabfertigung
Quelle: https://www.zoll.de
Begriff bezeichnet die Abwicklung des grenzüberschreitenden Transits an einem Grenzterminal, bei dem Waren durch ein Transitverfahren geführt werden, ohne Zollformalitäten am Bestimmungsort zu durchlaufen; zumeist erfolgt die Abfertigung im Terminal selbst.