Verwaltung eines zugelassenen Zolllagers
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/what-is-customs-procedure_en#customswarehousing
Verwaltung eines von der Zollbehörde genehmigten Lagers, in dem Waren unter zollrechtlicher Überwachung gelagert werden können, ohne dass Einfuhrzölle und -abgaben sofort entrichtet werden. Sie umfasst die Organisation der Lagerprozesse, Dokumentationspflichten, Sicherheitsvorschriften sowie die ordnungsgemäße Freigabe oder Weiterverwendung der Waren.
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