Zollagerverwaltung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/warehousing_en
Zollagerverwaltung umfasst die Organisation, Überwachung und Kontrolle von zugelassenen Lagerstätten, in denen zollpflichtige Waren unter zollamtlicher Aufsicht gelagert werden können, ohne dass Einfuhrabgaben oder Steuern bei Einlagerung fällig werden. Abgaben sind erst bei Freigabe zur Einfuhr zu entrichten.
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