Grenzterminalclaimabwehr
Quelle: https://www.iso.org/terminology
Der Begriff ist in der gängigen Logistikterminologie nicht etabliert. Sinnhaft interpretiert bezeichnet er den Prozess bzw. die Maßnahmen am Grenzterminal, die darauf abzielen, Ansprüche (Reklamationen) gegen Frachtführer, Spediteure oder Verlader abzuwehren bzw. zu minimieren, inklusive Prüfung von Sendung, Haftung, Versicherung und zoll-/außenhandelsrelevanten Vorgaben.