Grenzterminaldurchlaufzeitminimum
Quelle: https://www.unece.org/
Das Grenzterminaldurchlaufzeitminimum bezeichnet die geringstmögliche Zeitspanne, die ein Transportgut an einem Grenzterminal benötigt, um die dort vorgesehenen Abfertigungs- und Durchlaufprozesse (Zoll-, Sicherheits- und logistische Abläufe) zu durchlaufen. Ziel ist die Minimierung des Warte- und Bearbeitungsaufwands am Grenzterminal, um den grenzüberschreitenden Fluss zu optimieren.