Terminalbetreiber an GrenzĂŒbergĂ€ngen haften fĂŒr SchĂ€den, Verluste oder Verzögerungen, die GĂŒtern entstehen, wĂ€hrend sich diese in ihrem Gewahrsam befinden â von der Ankunft ĂŒber Zwischenlagerung und Umschlag bis zur Ăbergabe an den nĂ€chsten FrachtfĂŒhrer oder EmpfĂ€nger.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Fragen_Zollabfertigung/Glossar/Glossar_node.html
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