Grenzterminalschiedsverfahren
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/arbit_e/arbit_e.htm
Ein Grenzterminalschiedsverfahren ist ein formelles, rechtsverbindliches Schiedsverfahren, das speziell für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betriebs- oder Abwicklungsfragen an Grenzterminals (beispielsweise Zoll-, Grenzabfertigung, Terminal-Services, Frachtabwicklung) vorgesehen ist. Ziel ist es, in einem neutralen Schiedsgericht Konflikte zwischen beteiligten Akteuren wie Carrier, Terminalbetreibern, Spediteuren oder Zollbehörden hinsichtlich der Terminalabwicklung, Gebühren, Serviceleistungen oder zeitlicher Abläufe rasch und verbindlich zu klären.