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Grenzterminalseehafen

Quelle: https://unece.org/
Eine Seehafenanlage, die sich an einer Landesgrenze oder in deren Nähe befindet und als Grenzterminal fungiert, um Zollabfertigung, Grenzkontrollen und den grenzüberschreitenden Transfer von Seehäfen zwischen benachbarten Ländern bzw. Grenzüberquerungen im Rahmen des multimodalen Transports zu ermöglichen.

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