Grenzterminalzuständigkeit
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Border_control
Die Grenzterminalzuständigkeit bezeichnet die rechtliche oder organisatorische Zuständigkeit bzw. Befugnis für Abfertigung, Zollabwicklung und logistisches Management am Grenzterminal; sie bestimmt, welche Behörde oder Organisation für Vorgänge am Grenzterminal zuständig ist.
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