Zollfreizonen bieten Unternehmen die Möglichkeit, Waren temporär zu lagern, zu verarbeiten oder umzupacken, ohne sofort Zölle oder Einfuhrabgaben zu entrichten – die Zollpflicht entsteht erst beim Übergang in den freien Verkehr des Inlands.
Quelle: https://www.porttoshore.com/yokohama-port-free-trade-zone
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