Hafenhaftung
Quelle: https://www.businessdictionary.com/definition/port-liability.html
Die rechtliche Verantwortung eines Hafenbetreibers oder der Hafenverwaltung für Verluste, Schäden oder Verzögerungen von Gütern, Passagieren oder Schiffen, die sich aus dem Betrieb im Hafengebiet ergeben, einschließlich Fahrlässigkeit von Verladearbeitern, Geräten oder Einrichtungen, innerhalb der gesetzlich oder vertraglich festgelegten Haftungsgrenzen.