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Hafenkonzessionsvertrag

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Port_concession
Ein Hafenkonzessionsvertrag ist ein Rechtsvertrag, durch den eine Hafenbehörde einem privaten Betreiber das exklusive Recht einräumt, einen bestimmten Hafenabschnitt oder eine Hafenanlage über einen festgelegten Zeitraum zu betreiben, zu verwalten und daraus entstehende Dienstleistungen gegen Entgelt zu erbringen; er regelt Laufzeit, Investitionen, Betriebs- und Tarivrechte, Leistungskennzahlen, Qualitäts- und Sicherheitsauflagen sowie Kündigungs- und Verlängerungsbedingungen.

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