Haftung bei Condensation Damage
Quelle: https://unece.org/trans/main/wp29/wp29regs/CMR_e.html
Haftung bei Condensation Damage bezieht sich auf die Haftung des Frachtführers, Verladeraus oder Transporteigners für Schäden an Gütern, die durch Feuchtigkeit aufgrund Kondensation während Transport, Lagerung oder Umschlag entstehen. Die Haftung folgt in der Regel den vertraglichen Vereinbarungen (z. B. CMR, Incoterms) sowie gesetzlichen Normen, die Schocks, Temperaturschwankungen und Feuchtigkeitsdurchdringung berücksichtigen.
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