Haftung bei Lieferverzug
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Haftung des Schuldners bzw. des Vertragspartners für Schäden oder Pflichtverletzungen, die durch Lieferverzug entstehen, d. h. Verspätete Lieferung gegenüber dem Gläubiger, soweit gesetzliche oder vertragliche Haftungsregeln greifen.
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